Hallo Zusammen
Gemäss der Weisung des Bundesrates vom 28.02.2020 ist die Durchführung von Grossveranstaltungen mit mehr als 1’000 Besuchern ab sofort und bis und bis zum 15. März 2020 in der Schweiz verboten.
Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.
Die zuständigen kantonalen Behörden dürfen an Veranstaltungsorten jederzeit unangemeldet Kontrollen durchführen. Ihnen ist der Zutritt zu den Räumlichkeiten und Veranstaltungsorten zu gewähren. 2 Bei Kontrollen vor Ort bei Veranstaltungen sind die Anordnungen der Kantone unverzüglich umzusetzen.
Diese Verordnung tritt am 28. Februar 2020 um 14.00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 15. März 2020.
Unsere Trainings und die GV am 5.3.2020 findet statt!
Beste Grüsse
Tobi Kron – Präsident
Boxring Zürichsee Horgen